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Category: Aktuelles
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Published on Saturday, 07 December 2019 14:17
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Mitteilung Bundesfinanzministerium vom 28.11.2019
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014, BStBl I S. 1450..
Die übrigen Grundsätze dieses Schreibens sind auf Besteuerungszeiträume
anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Es wird nicht beanstandet,
wenn der Steuerpflichtige diese Grundsätze auf Besteuerungszeiträume anwendet, die
vor dem 1. Januar 2020 enden.
Zum BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/dfa012bb-e5d6-4da2-b927-35ec30ac562a